Impressum

Susanne Katzur
Feldstr. 11
49744 Geeste, Klein-Hesepe

Telefon 0160 8003291
praxis.susannekatzur@gmail.com
www.praxis-susannekatzur.com

Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß §4 Nr. 14 UStG befreit.

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin für Psychotherapie
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland, Landrat Kreis Emsland)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Emsland
Ordeniederung 1, 49716 Meppen

Berufliche Regelung durch:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und 1. Durchführungsverordnung (DVO) zum Gesetz über berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.


Verband:

Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.

Berufsordnung des o. a. Verbandes nachzulesen im Internet unter:
https://www.vfp.de/verband/berufsordnung.html

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Heilmittelwerbegesetz

Der Anbieter weist aus rechtlichen Gründen besonders darauf hin, dass bei keiner der angebotenen Methoden ein Heilungsversprechen zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird. Alle aufgeführten Behandlungsverfahren können ärztliche Diagnose und Behandlung nicht ersetzen.

Rechtliche Hinweise

Die Gewährung der Vergütung bei einem Heilpraktiker für die Psychotherapie ist nicht von einem Heilerfolg abhängig. Ein Heilungserfolg kann vorab nicht mit absoluter Sicherheit garantiert oder zugesichert werden. Es besteht jedoch seitens des Heilpraktikers die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der eigenen Fertigkeiten, fachlicher Kenntnisse, sowie der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Klient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).